

DEIN WEG
zum Führerschein

Was musst du wissen
GRUNDLAGEN FÜR
Fahrschüler/innen
Fahrschüler ab 17 Jahren
Bereits ab dem 17. Lebensjahr kann der Lernfahrausweis beantragt werden. Anschliessend müssen Lernfahrer/innen ein Jahr lang Fahrpraxis sammeln. Die Fahrprüfung darf frühestens 12 Monate nach Ausstellung des Lernfahrausweises abgelegt werden.
Fahrschüler ab 20 Jahren
Bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern ab dem 20. Lebensjahr gilt die oben genannte Regelung nicht. Sie müssen nicht zwingend 12 Monate warten und können sich früher zur Fahrprüfung anmelden.


Nothelferkurs
Bevor du den Lernfahrausweis beantragen kannst, musst du den Nothelferkurs absolvieren. In diesem Kurs lernst du auf abwechslungsreiche und spielerische Weise realistisch nachgestellte Situationen für das sichere Verhalten bei einem Verkehrsunfall oder einem medizinischen Notfall. Nach Abschluss des Kurses erhältst du das Kurs-Zertifikat „Nothelferkurs“, das sechs Jahre gültig ist. Der Nothelferkurs dauert laut ASTRA (Bundesamt für Strassen) 10 Stunden.
Antrag Erteilung eines Lernfahrausweises
Nach dem Nothelferkurs musst du das „Antragsformular für den Lernfahrausweis“ ausfüllen und einen Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt machen (der Sehtest ist 2 Jahre gültig). Das Formular findest du auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes oder unter den Links im Ordner „Kontakt“.
Das ausgefüllte Formular sowie das Zertifikat des Nothelferkurses kannst du direkt beim Strassenverkehrsamt oder in deiner Gemeinde abgeben. Dort werden deine Angaben geprüft. Anschliessend erhältst du den Anmeldetalon für die Theorieprüfung per Post vom Strassenverkehrsamt zugeschickt.
Theorieprüfung
Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung kannst du selbstständig zu Hause machen. Wir unterstützen dich jedoch gerne dabei, wenn du Hilfe brauchst. Nach Bestehen der Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis, der unbefristet gültig ist.
Fahrunterricht Automat oder geschaltet?
Bei uns kannst du entweder mit einem Automatikfahrzeug (Cupra Born, vollelektrisch) oder einem Fahrzeug mit Schaltung (Seat Ibiza FR) lernen. Wenn du die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug bestehst, darfst du trotzdem auch mit einem Fahrzeug mit Schaltung fahren.
Für deine eigene Sicherheit empfehlen wir, die Lernfahrten mit einem Fahrzeug mit Schaltung zu beginnen und später auf ein Automatikfahrzeug zu wechseln.

Praktischer Fahrunterricht
Mit dem Lernfahrausweis kannst du endlich mit dem praktischen Fahrunterricht starten. Du darfst nun auch mit einer Begleitperson und dem „L“-Auto fahren. Wichtig ist, dass deine Begleitperson mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Jahren einen gültigen Fahrausweis besitzt.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir dir jedoch, zuerst Fahrstunden in einer Fahrschule zu absolvieren. Erst wenn du etwas Übung hast, solltest du private Fahrstunden in Betracht ziehen.
Das private Auto muss seitens Handbremse einige Voraussetzungen erfüllen:​​
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​Deine Begleitperson muss die Handbremse erreichen können. (Mittelkonsole)
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Die Handbremse muss auch beim Betätigen des Gaspedals funktionieren. Das Gaspedal darf ausserdem die Bremswirkung nicht unterbrechen.
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Bremswirkung mit der Handbremse muss dosierbar sein.
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Fahrzeuge mit Handbrems-Schalter, der nicht dosierbar ist, -wie er häufig in den neuen Fahrzeugen eingebaut ist- sind für Lernfahrten nicht zulässig.
Verkehrskundeunterricht (VKU)
Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Er umfasst
8 Stunden und findet je nach Anbieter entweder an zwei Abenden mit jeweils 4 Stunden oder an vier Abenden mit jeweils 2 Stunden pro Abend statt. Im VKU werden wichtige Themen für die Sicherheit im Strassenverkehr behandelt. Erst nach Abschluss des Kurs können wir dich für die praktische Prüfung anmelden. Wir empfehlen dir, den VKU-Kurs erst nach ein paar Fahrlektionen zu besuchen, damit du die Inhalte besser verstehen kannst.
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Wir arbeiten mit VKU-Fahrschul-Anbieter aus der Region zusammen.

Praktische Führerprüfung
Die praktische Autoprüfung markiert den Abschluss der ersten Phase der Fahrausbildung. Du absolvierst die Prüfung mit demselben Auto, in dem du auch deine Fahrstunden absolviert hast. An der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
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Neulenkerinnen und Neulenker bekommen den Führerausweis zuerst drei Jahre auf Probe.
WAB Kurs
Der WAB Kurs stellt die zweite Phase der Ausbildung zum Erwerb der definitiven Fahrerlaubnis dar. Du besuchst ihn nach bestandener Fahrprüfung, hierfür hast du ein Jahr Zeit und seine Dauer beträgt einen kompletten Tag. ​Inhalte des WAB-Kurses sind u.a. Fahrtechnik-Trainings, korrekter Umgang in verschiedenen Verkehrssituationen, Bremswege, kontrollierte Notbremsungen, rücksichtsvollere Fahrweise, Training für Vollbremsungen in Extremsituationen d.h. in kritischen Momenten sicher zu reagieren. Im Weiteren erlebst du, wie man mit Veränderungen der Fahrweise, ruhiger und sicherer gestalten kann sowie gleichzeitig Treibstoff sparen kannst.
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Wir arbeiten mit WAB-Kurs-Anbieter aus der Region zusammen.

AUTOFAHREN