Wir freuen uns, dass Du dich für unsere Fahrschule entschieden hast.

Änderungen durch den Bundesrat am 14.12.2018 beschlossen
Ab 01. Januar 2021 können Fahrschüler/innen bereits ab 17 Jahren den Lernfahrausweis beantragen, dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 beschlossen. Gleichzeitig müssen unsere Schützlinge jedoch mindestens 12 Monate lang in der Fahrschule üben bevor sie an die praktische Prüfung dürfen.

Es gibt Ausnahmen:
Ausnahme gilt für Fahrschüler/innen über 20 Jahre, für alle über 20-jährigen gilt das bisherige Recht. Diese müssen also nicht zwingend 12 Monate lang warten bevor sie an die praktische Prüfung dürfen sondern können auch schon vorher einen Termin beim Strassenverkehrsamt buchen.

Fahrschüler/innen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen. Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

Einmal besuchte Verkehrskundekurse oder eine bestandene Theorieprüfung bleibt ab diesem Datum ebenfalls unbeschränkt gültig. Damit wird die Gültigkeit für einen Lernfahrausweis ab dann von aktuell 2 Jahre auf unbeschränkt erhöht.

Automat oder geschaltet lernen?
Eine weitere Neuigkeit ist der Verzicht auf den Automaten Eintrag. Bereits ab dem 01. Februar 2019 kann die Prüfung beim Strassenverkehrsamt auf einem Automaten abgelegt werden. Nach bestandener praktischer Prüfung darf dann künftig auch ein geschaltetes Auto gelenkt werden. Der bisherige Eintrag im Führerausweis „darf nur Fahrzeuge mit automatischem Getriebe fahren“ entfällt. Dies ist sicherlich eine gewisse Erleichterung für jeden Fahrschüler aber ob es die Verkehrssicherheit erhöht, so wie es sich der Bundesrat verspricht, bezweifle ich persönlich. Unser Vorschlag zur Ausbildung, zu Beginn der Fahrschulausbildung mit dem geschalteten Fahrzeug und anschliessend auf den Automaten wechseln.

Nothelferkurs
Bevor Du mit den Fahrstunden beginnen kannst musst Du den Nothelferkurs und die Theorieprüfung bestanden haben. In diesem Kurs lernst Du die richtige Vorgehensweise bei einem Unfall. Der Nothelferkurs dauert nach ASTRA, Bundesamt für Strassen, 10 Stunden.

Lernfahrgesuch
Nach dem Nothelferkurs musst Du das Formular „Lernfahrgesuch“ ausfüllen und einen Sehtest beim Optiker machen. Das ausgefüllte Formular und den Nothilfeausweis gibst Du entweder persönlich beim Strassenverkehrsamt oder in deiner Gemeinde ab. Dort werden zuerst deine Angaben überprüft. Danach bekommst Du den Anmeldetalon für die Theorieprüfung per Post zugeschickt

Theorieprüfung
Die Vorbereitung für die Theorieprüfung kannst Du zu Hause machen, jedoch sind wir gerne bereit dich jederzeit zu unterstützen.

Fahrstunden
Sobald Du den Lernfahrausweis bekommen hast, können wir mit den Fahrlektionen starten. Die Fahrstunden beginnen gemäss Abmachung mit dir, ich hole dich auch bei Dir zu Hause ab. Wir sind gerne bereit, mit dir einen anderen Treffpunkt zu vereinbaren.

Die Fahrlektionen werden nach dem Leitfaden geschult:

  • Vorschulung
  • Grundschulung
  • Hauptschulung
  • Perfektionsschulung
  • Manöver

Verkehrskundeunterricht (VKU)
Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Erst nach abgeschlossenem Kurs können wir dich für die praktische Prüfung anmelden. Wir empfehlen dir, den VKU-Kurs erst nach ein paar Fahrlektionen zu machen. Die VKU-Bestätigung, geben wir direkt beim Strassenverkehrsamt ab.
Zusammenarbeit mit Fahrschulen in unserer Region!

WAB Kurse
Der zweite Kurstag wird ab dem 01. Januar 2020 gestrichen, hast du deine Führerprüfung nach dem 01.01.2020 bestanden? Dann musst du den WAB Kurs innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung besuchen. Wer also den Führerausweis auf Probe ab diesem Datum in einen definitiven, unbefristeten Führerausweis umtauscht, braucht nur noch die auf einen Tag verkürzte Weiterausbildung nachzuweisen. Dies gilt auch für Personen, die den ersten Kurstag nach bisherigem Recht besucht haben.
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